Sie wissen, woran Sie sind...
Eine andere Form der Zusammenarbeit besteht in der Möglichkeit eines so genannten Garantievertrages. Bei einer Garantie Vertrag mietet AVAC Ihr Ferienhaus zu einem festen, im Voraus übereingekommenen Preis, für ein ganzes Jahr. Sie erhalten unabhängig von der Vermietung bzw. Belegung Ihrer Wohnung einen festen Preis pro Quartal (im Voraus). Das Risiko der Vermietung liegt also ganz und gar bei AVAC. Wir werden natürlich versuchen,
eine höchst mögliche Belegung zu realisieren. Nicht selten werden diese „Garantiehäuser“ zwischen 20 und 25 Wochen pro Jahr vermietet. Bei dieser Form der Zusammenarbeit muss der Eigentümer berücksichtigen, dass er keinen oder kaum mehr Gebrauch von seiner eigenen Wohnung machen kann. Jedoch steht dem ein fester und ansehnlicher Betrag gegenüber.
Kommt jede Ferienwohnung für einen Garantievertrag in Betracht?
Nein, das Mietobjekt muss in einer touristisch attraktiven Umgebung und einer sehr schönen Lage stehen. Ferner muss das Ferienhaus/Wohnung minimal zwei Schlafzimmer haben und geräumig genug sein, wenigstens 4 bis 5 Personen komfortabel unterzubringen.
Wie erfahre ich, ob mein Ferienhaus/Wohnung für einen Garantievertrag in Betracht kommt? Ganz einfach: Mittels dem Kontaktformular geben Sie an, dass Sie an einem Garantievertrag interessiert sind. Danach geben Sie uns eine kurze Beschreibung Ihres Ferienhauses und eine Indikation des Betrages, den Sie für ein Jahr redlich achten.

